Neues aus dem Projekt „House of Resources“ – Mikroprojekt Antrag – FAQs & Förderleitfaden

Ab Juni 2025 gibt es im Bereich Mikroprojekte Änderungen.

Ist Euer Projekt förderfähig?

Wir bieten kostenfreie Unterstützung für Vereine, migrantische Organisationen, Initiativen und Projekte, die sich für Empowerment, Vielfalt und Antirassismus engagieren.

Bitte beantwortet bei Eurer Anfrage alle Fragen in dieser Checkliste vollständig.
Wenn Euer Projekt grundsätzlich förderfähig ist, erhaltet Ihr die vollständige Checkliste zur weiteren Bearbeitung.
In diesem Fall bitten wir Euch, die komplette Liste ausgefüllt an uns zurückzuschicken.
Nur vollständig eingereichte Unterlagen können berücksichtigt werden.

1. Welche Rechtsform hat Eure Organisation, wie lange existiert sie?
Bitte beachtet: Gut aufgestellte, etablierte Vereine werden von HOR nicht unterstützt.
Wir unterstützen aber gerne Vereine oder Initiativen in der Gründungsphase, die aktuell finanzielle Schwierigkeiten haben.

2. Was ist besonders an Eurem Projekt? Warum soll HOR es unterstützen?
Bitte beachtet: Über HOR dürfen nur Projekte mit besonderen Merkmalen finanziert werden, die idealerweise zum ersten Mal in dieser Form stattfinden. Eine Förderung der regulären Aktivitäten einer Organisation ist nicht möglich.
Die Förderung anderweitig staatlich geförderter Vorhaben (z. B. Sport-, Sprach- und Integrationskurse) ist ausgeschlossen.

3. Wie finanziert sich das Projekt / die Maßnahme? Ist eine weitere Förderung geplant? Werden Eintrittsgelder verlangt?
Bitte beachtet: Im Rahmen der HOR-Förderung ist eine Kofinanzierung durch andere Institutionen nicht möglich.
Falls durch Eintrittsgelder oder Sponsoring ein Gewinn erzielt wird, wird die Fördersumme angepasst und ggf. zurückverlangt.

Förderleitfaden:

Was wir nicht fördern können:

  • Projekte für Kinder und Jugendliche
  • Gesundheitsförderung
  • Natur & Umwelt
  • Medizinische Vorhaben
  • Reine Freizeitangebote
  • Öffentlichkeitsarbeit für Euch selbst
  • Reisekosten außerhalb Münchens
  • Personalkosten
  • Dekoration
  • Anschaffungen, die nicht im Projekt verbleiben (z. B. Geschenke an Teilnehmende) oder für ein Mikroprojekt unverhältnismäßig sind (z. B. Computer, Drucker etc.)
  • Mieten für eigene Räumlichkeiten
  • Verpflegung (außer bei feierlichen interkulturellen Veranstaltungen oder bei Schulungen/Fortbildungen/Konferenzen ab 4 Stunden Dauer)
  • Alkoholische Getränke

Förderfähig sind beispielsweise folgende Ausgaben:

  • Honorare für Referentinnen, Übersetzerinnen etc.
  • Reisekosten innerhalb Münchens
  • Materialkosten
  • Öffentlichkeitsarbeitsmaterialien
  • Mieten für externe Räumlichkeiten
  • Aufwandsentschädigungen für Ehrenamtliche
  • Transport
  • In der Organisation verbleibende und für die Projektumsetzung notwendige und angemessene kleine Anschaffungen
  • Portokosten
  • Eintrittsgelder
  • Fachliteratur

Abschluss

Der Nachweis über die Verwendung der Fördermittel sowie ein Sachbericht sind innerhalb von vier Wochen nach Projektende einzureichen.

Alle Ausgaben müssen belegt sein und innerhalb des bewilligten Projektzeitraums erfolgt sein.
Geförderte Organisationen verpflichten sich, Originalbelege mindestens fünf Jahre aufzubewahren.

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